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Wir sind in Sachen Markierung Ihr rundum kompetenter Ansprechpartner. Als deutschlandweit agierendes Fachunternehmen für professionelle Markierungstechnik sind wir mit rund 30 Jahren Erfahrung in diesem Bereich für Sie da.

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Fahrbahnmarkierungen sind gemäß StVO Verkehrszeichen

Das Verkehrsaufkommen auf deutschen Straßen wächst stetig. Fachmännisch ausgeführte und jederzeit gut sichtbare Fahrbahnmarkierungen sind unerlässlich. Rechtlich regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) die Notwendigkeit des Aufbringens von Fahrbahnmarkierungen. Weiterführende Vorschriften sind in den “Richtlinien für Markierung von Straßen” (RMS) erfasst. Unser Fachpersonal erfüllt die gesetzlichen Vorgaben im Hinblick auf Schulung und Weiterbildung.

Der Gesetzestext der StVO ist eindeutig: Fahrbahnmarkierungen sind Verkehrszeichen! Sie dienen der Regelung und Führung der Verkehrsströme. Nicht zuletzt stellen sie ein wichtiges Element der Verkehrssicherheit dar. Damit ist klar: Das Ausführen von Fahrbahnmarkierungen gehört in die Hände von Fachleuten.

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Qualitätskriterien

Fahrbahnmarkierungen müssen vorgeschriebenen Qualitätskriterien entsprechen. Eines der Hauptkriterien ist die Sichtbarkeit. Diese muss uneingeschränkt tagsüber und während der Dunkelheit sowie unter allen Witterungsbedingungen gegeben sein. Besonderes Augenmerk während der Ausführung ist auf die vorgeschriebene Schichtdicke zu legen.

Gemäß der Klassifikation von Straßen – Größe der Straße, Belastung – bestehen in der Ausführung von Fahrbahnmarkierungen unterschiedlichen Vorgaben.

Wichtig wie die StVO - RMS

In den Richtlinien für Markierung von Straßen finden sich Details zur Ausführung von Fahrbahnmarkierungsarbeiten. Generelles Hauptaugenmerk gilt im Regelwerk den Vorschriften für Abmessungen und Anordnungen. Darüber hinaus wird der Einsatz von Markierungszeichen, die in der StVO geregelt sind, vorgegeben

Linie ist nicht gleich Linie

Wir wissen, wie es richtig ist! Haltelinien und Wartelinien werden in Form von Querlinien unterschiedlich ausgeführt. Während die Haltelinie ununterbrochen verläuft, handelt es sich im Fall der Wartelinie um eine unterbrochene Linie mit exakt vorgegebenen Abständen. Fußgänger und Radfahrer gelten als die “schwächeren” Verkehrsteilnehmer. Sie unterliegen einem besonderen Schutz. Markierungen von Fußgänger- und Radfahrerfurten sind eindeutig geregelt. Gleichermaßen ist die Markierung eines klassischen Fußgängerüberwegs – Zebrastreifen – in Abmessung und Maßabständen klar definiert

Fahrbahnmarkierungen auf Baustellen

Zeitlich befristet und zugleich vorschriftsgemäß – Fahrbahnmarkierungen in Baustellenbereichen erfordern im ersten Schritt konzeptionelle Arbeit und anschließend die fachgerechte Ausführung. Sicherheit im fließenden Verkehr einer Baustelle besitzt oberste Priorität. Es gilt, den Verkehrsteilnehmern Übersichtlichkeit zu bieten, um Unfälle zu vermeiden. Das zugehörige Regelwerk trägt die Bezeichnung “Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen” (RSA).

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