Fahrbahnmarkierungen sind gemäß StVO Verkehrszeichen
Das Verkehrsaufkommen auf deutschen Straßen wächst stetig. Fachmännisch ausgeführte und jederzeit gut sichtbare Fahrbahnmarkierungen sind unerlässlich. Rechtlich regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) die Notwendigkeit des Aufbringens von Fahrbahnmarkierungen. Weiterführende Vorschriften sind in den “Richtlinien für Markierung von Straßen” (RMS) erfasst. Unser Fachpersonal erfüllt die gesetzlichen Vorgaben im Hinblick auf Schulung und Weiterbildung.
Der Gesetzestext der StVO ist eindeutig: Fahrbahnmarkierungen sind Verkehrszeichen! Sie dienen der Regelung und Führung der Verkehrsströme. Nicht zuletzt stellen sie ein wichtiges Element der Verkehrssicherheit dar. Damit ist klar: Das Ausführen von Fahrbahnmarkierungen gehört in die Hände von Fachleuten.
Wichtig wie die StVO - RMS
In den Richtlinien für Markierung von Straßen finden sich Details zur Ausführung von Fahrbahnmarkierungsarbeiten. Generelles Hauptaugenmerk gilt im Regelwerk den Vorschriften für Abmessungen und Anordnungen. Darüber hinaus wird der Einsatz von Markierungszeichen, die in der StVO geregelt sind, vorgegeben
Linie ist nicht gleich Linie
Wir wissen, wie es richtig ist! Haltelinien und Wartelinien werden in Form von Querlinien unterschiedlich ausgeführt. Während die Haltelinie ununterbrochen verläuft, handelt es sich im Fall der Wartelinie um eine unterbrochene Linie mit exakt vorgegebenen Abständen. Fußgänger und Radfahrer gelten als die “schwächeren” Verkehrsteilnehmer. Sie unterliegen einem besonderen Schutz. Markierungen von Fußgänger- und Radfahrerfurten sind eindeutig geregelt. Gleichermaßen ist die Markierung eines klassischen Fußgängerüberwegs – Zebrastreifen – in Abmessung und Maßabständen klar definiert
Fahrbahnmarkierungen auf Baustellen
Zeitlich befristet und zugleich vorschriftsgemäß – Fahrbahnmarkierungen in Baustellenbereichen erfordern im ersten Schritt konzeptionelle Arbeit und anschließend die fachgerechte Ausführung. Sicherheit im fließenden Verkehr einer Baustelle besitzt oberste Priorität. Es gilt, den Verkehrsteilnehmern Übersichtlichkeit zu bieten, um Unfälle zu vermeiden. Das zugehörige Regelwerk trägt die Bezeichnung “Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen” (RSA).